Der Mitgliedsbeitrag wird per Lastschrift jährlich zum ersten Werktag im Januar eingezogen. Wichtig: Sollte es trotz erteilter Einzugsermächtigung nicht möglich sein, den Mitgliedsbeitrag vom angegebenen Konto einzuziehen, können Rücklastgebühren entstehen, die an Dich weitergegeben werden. Eine Ratenzahlung ist nicht möglich. Trittst Du während des Jahres unserem Verein bei, ziehen wir schnellstmöglich (innerhalb der ersten vier Wochen) Deinen anteiligen Beitrag ein.
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